Einleitung
Der Führerscheinumtausch ist ein Thema, das viele Autofahrer in Deutschland betrifft. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über den aktuellen Stand, die Fristen und was Sie beim Umtausch beachten müssen.
Rechtliche Grundlage
Die Umtauschpflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die in Deutschland durch die Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) umgesetzt wurde.
Die Europäische Union hat beschlossen, alle Führerscheine innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Ziel ist es, bis 2033 nur noch den fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat in Umlauf zu haben. Dies soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Behörden die Überprüfung von Führerscheinen erleichtern.
Aktuelle Fristen
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Aktuell stehen folgende Fristen im Fokus:
Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026.
Personen, die ab 1971 geboren wurden und einen Papierführerschein besitzen, mussten diesen bereits bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fristen verbindlich sind. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von 10 Euro gemäß Lfd. Nr. 168, Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV.
Ablauf
Um Ihren Führerschein umzutauschen, benötigen Sie den aktuellen Führerschein, ein biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Der Umtausch ist eine reine Verwaltungsmaßnahme. Sie müssen keine erneute Fahrprüfung ablegen oder sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es werden lediglich die Daten auf das neue Dokument übertragen.
Der neue EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
Vorteile
Eine erhöhte Fäschungssicherungsheit durch moderne Sicherheitsmerkmale, leichtere Anerkennung im EU-Ausland, ein einheitliches Format in allen EU-Ländern und besseres Handling durch das Scheckkartenformat.
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