Im Rahmen einer Neu- oder Wiedereinteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt teilweise die Beauflagung, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oder kurz MPU zu abzulegen. Damit soll eine Beurteilung zur Fahreignung vorgelegt werden.
Die Weichen für eine erfolgreiche Absolvierung werden nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist oder bei der Beantragung der Fahrerlaubnis sondern bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gestellt.
Bereits dort ist in den meisten Fällen eine unterstützende verkehrspsychologische Betreuung notwendig. Nicht nur in ländlichen Gebieten ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein einschneidender, vielleicht auch ein existenzbedrohender Vorgang. Umso mehr ist es wichtig, die Entscheidung für einen verkehrspsychologischen Berater/in sorgfältig vorzubereiten.
Wichtig sind nach unserer Erfahrung folgende Merkmale:
- Durchführung durch Diplom Psychologen/in mit verkehrspsychologischer Fortbildung
- Angebot eines kostenlosen Erstgespräches
- Transparente Schilderung der Leistungen und Kosten
- Schnelle Klärung, ob und welche (Abstinenz-)Nachweise beizubringen sind.
Vorsicht ist bei „Garantien“, angeblichen Erfolgsquoten, Vermittlung von Krediten für die MPU und dem Auswendiglernen von angeblich sicheren Antworten zum Bestehen der MPU geboten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.
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